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Geschäftsbedingungen
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Die Anmeldung zu einem Kurs muss schriftlich erfolgen.
Mit Ihrer Anmeldung wählen Sie den Zahlungsweg. Bei Lastschrifteinzug wird die
Kursgebühr bei Kursbeginn abgebucht.
Ansonsten ist der Kursbeitrag vor Beginn des Kurses zu entrichten. Bankverbindung:
Stenografenverein Ettlingen e. V., Konto Nr. 1024330, Sparkasse Ettlingen,
BLZ 660 512 20. Bei Überweisungen ist beim ersten Kursabend ein Zahlungs-
nachweis vorzulegen.
Mitglieder erhalten bei allen Kursen eine Ermäßigung.
Bei Gruppenlehrgängen ist die Teilnehmerzahl auf maximal 12 Personen begrenzt,
was eine individuelle Betreuung gewährleistet.
Einzelplatzschulung ist für uns selbstverständlich.
Die Durchführung eines Kurses hängt von einer Mindestteilnehmerzahl ab.
Kommt der Kurs aus Gründen, die beim Veranstalter liegen, nicht zustande,
erstattet der StV Ettlingen die Kursgebühr.
Zieht der Kursteilnehmer seine Anmeldung zurück, ist eine Bearbeitungsgebühr zu
entrichten (bis 14 Tage vor Kursbeginn 10 EUR, nach Kursbeginn ein Fünftel der
Kursgebühr). Nach drei Kursterminen geht ein Rücktritt zu Lasten des Teilnehmers.
Sind die Kurse kürzer als fünf Termine, muss eine Nichtteilnahme 14 Tage vorher
angezeigt sein.
Sie erhalten eine Anmelde-bzw. Startbestätigung. Sollte der von Ihnen gewählte
Kurs belegt sein oder ausfallen, werden Sie benachrichtigt.
Während eines Kurses sind die Teilnehmer Mitglied im Stenografenverein 1903
Ettlingen e. V. Die Mitgliedschaft erlischt mit Abschluss des Kurses, sofern kein
neuer Antrag gestellt wird. In der Kursgebühr ist der Mitgliedsbeitrag für die Dauer
des Kurses enthalten.
Gegen Unfall oder Diebstahl sind Kursteilnehmer nicht versichert.
Zum Lehrgangsende wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Zum Lehrgangsende wird ein Teilnahmezertifikat ausgestellt.
Die Bescheinigung setzt den regelmäßigen Beusch des Unterrichts (mind. 80%)
voraus. Auf Wunsch kann bei einer höheren Fehlquote eine Bescheinigung
mit dem Vermerk des tatsächlichen prozentualen Unterrichtsbesuchs
erstellt werden.
Mit jeder Anmeldung gelten die StV-Geschäftsbedingungen als anerkannt.